Allgemeine Geschäftsbedingungen des Power Plate/ EMS- Studios Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch
Stand Februar 2013
§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen zwischen dem Studio Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch und dem Mitglied.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Studio Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch und dem Mitglied kann mit einer Laufzeit von 3/ 6/ und 12 Monaten geschlossen werden. Die jeweilige Vertragslaufzeit beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages (Trainingsanmeldung) durch das Mitglied oder dessen gesetzlichen Vertreter. Änderungen von Vertragsdaten sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen der Mitgliedsdaten entstehen, hat das Mitglied zu tragen.
Der Vertrag beinhaltet bei Power Plate je 2 Trainingseinheiten pro Woche und bei EMS je 1 Trainingseinheit pro Woche und ist flexibel Planbar, die Dauer einer Trainingseinheit beträgt bei Power Plate ca.30 Min. Und bei EMS ca 20 Min. Termine müssen mind. 24 Std vorher abgesagt werden, kurzfristige Absagen gelten als genutzte Trainingseinheit.
§ 3 Gebrauchsüberlassung
(1) Das Studio Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch gewährt dem Mitglied während des gebuchten Termins je nach Tarif die Benutzung der Einrichtungen des Studios Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch, der Trainingsgeräte nach entsprechender Einweisung sowie der Umkleideräume und Duschen unter Beachtung der Hausordnung. Zur Inanspruchnahme der Studioräume ist berechtigt, wer einen gültigen Mitgliedsvertrag besitzt oder eine Tagesmitgliedschaft erworben hat oder im Besitz eines gültigen Gutscheins ist.
(2) Die Hausordnung ist im Studio ausgehangen. Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen das Studio, das Mitglied von der weiteren Benutzung auszuschließen.
(3) Das Studio Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch kann die Studioräume für die Dauer der Durchführung von dringend erforderlichen Reparaturarbeiten o.ä. notwendigen Arbeiten vorübergehend schließen, ohne dass dem Kunden dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Dies gilt auch bei einer Namensänderung des Studios.
(4) Bei einer Unterbrechung des Studiobetriebes bis zu vier Wochen ohne dass ein dringender Reparaturbedarf besteht, ruht die Mitgliedschaft um die Dauer des Ausfalls. Das Mitglied ist für die Dauer der Ruhezeit von der Beitragszahlung befreit. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um die Dauer der Ruhezeit nach Kündigung.
(5) Wird die Erfüllung des Vertragsgegenstandes aus Gründen, die das Studio Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch nicht zu vertreten hat, unmöglich, so hat das Mitglied weder Anspruch auf Beitragsrückzahlung, Minderung noch Schadensersatz.
§ 4 Beitragszahlung
(1) Der monatliche bzw 14-tägige Beitrag ist wahlweise zum 05. bzw. 15. eines jeden Vertragsmonats zu leisten und wird per Lastschrift eingezogen. Zusatzleistungen können jederzeit entsprechend der Preisliste – auch einmalig – hinzugebucht werden. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag hierdurch entsprechend. Bei vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschriften berechnet das Studio Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch die dadurch entstandenen Bankgebühren. Das Studio Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch ist berechtigt nach Ablauf der Grundlaufzeit die Beiträge – maximal 2,50 Euro pro Monat – zu erhöhen.
§ 5 Haftung
(1) Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
(2) Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mitglieds wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
(3) Schäden, die das Mitglied schuldhaft an den Einrichtungen des Studios verursacht hat, sind von dem Mitglied in vollem Umfang zu ersetzen.
(4) Der Ersatz von reinen Vermögensschäden wird durch die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben, etwa in den Fällen der Unverhältnismäßigkeit zwischen Höhe des Wertes der Mitgliedschaft/Kursgebühr und Schadenshöhe, begrenzt. Eine weitergehende Haftung, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.
(5) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer/das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.
(6) Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/Mitglieds haftet der Anbieter nicht.
(7) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht im Trainingsbereich aufhalten. Die Eltern haften für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.
§ 6 Kündigung / Ruhezeit
(1) Der Vertrag ist frühestens zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende schriftlich kündbar. Kündigt der Kunde nicht rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, längstens jedoch um ein Jahr. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich. Die vereinbarte Kündigungsfrist gilt unverändert fort.
(2) Ein Ruhen des Vertrages ist für einen bestimmten Zeitraum möglich. Für die Dauer der Ruhezeit ist das Mitglied von der Beitragszahlung befreit und hat keinen Anspruch auf eine Trainingseinheit. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um die Dauer der Ruhezeit nach Kündigung.
(3) Bei einer Erkrankung, bei Urlaub oder beruflicher Inanspruchnahme bis zu einem Monat besteht die Fortzahlungsverpflichtung weiter.
(4) Ruhezeiten sind möglich bei
- Erkrankungen ab einem Monat, sofern eine Benutzung der Trainingsanlagen ausgeschlossen ist. Das Mitglied muss ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.
- Beruflicher Abwesenheit oder Kuraufenthalten von mindestens vier Wochen für die Dauer der Abwesenheit. Das Mitglied muss eine entsprechende Bescheinigung hierfür vorlegen.
- Einberufung zur Bundeswehr für die Dauer bis zu einem Jahr bei Vorlage des Einberufungsbefehls.
– Eintreten von Schwangerschaften für die Dauer der schwangerschaftsbedingten Ruhezeit.
– Vorlesungsfreier Zeit bei Studenten (für max. 2 Monate). Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz außerhalb von Leibnitz liegt.
Ein Antrag auf Ruhezeit muss schriftlich bis 14 Tagen nach Bekanntwerden der Gründe eingereicht werden. In Ausnahmefällen mit schriftlicher Bestätigung des Studios Perfect Body and Beauty vibes Veronika Hösele-Reinisch kann die Mitgliedschaft einmalig auf eine Drittperson übertragen werden.
§ 7 Außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag kann vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit binnen einer Kündigungsfrist zum dritten Werktag eines jeden Monats zum Ablauf des jeweiligen Monats schriftlich außerordentlich gekündigt werden. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Eine zu spät ausgesprochene Kündigung wird zum Ende des Folgemonats wirksam.
(2) Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung können sein:
– Gesundheitliche Gründe/ Beeinträchtigungen, jedoch nur, wenn eine erhebliche Krankheit vorliegt, die eine weitere Nutzung des Sportangebotes nicht zulässt und deren Ende nicht absehbar ist – mit entsprechendem ärztlichen Attest.
– Umzug außerhalb des Radius von 25 km mit Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts.
– Schwangerschaft, sofern das Mitglied das Vertragsverhältnis nicht beitragsfrei ruhen lassen möchte.
(3) Das Mitglied kann seine Mitgliedschaft (auch Ticket) innerhalb der Laufzeit auf eine dritte Person nach vorheriger schriftlicher Bestätigung des Studios übertragen.
§ 8 Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Anbieter durch nicht oder zu spät mitgeteilte Änderungen der Mitgliedsdaten entstehen, hat das Mitglied zu tragen.
§ 9 Datenschutz und Copyright
Das Studio Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung und über die Nutzung ihrer Einrichtungen bekannt werden. Alle persönlichen Daten werden niemandem außerhalb des Studios zur Verfügung gestellt und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vertraulich behandelt. Der Kunde kann jederzeit seine Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Gerichtstand ist Leibnitz. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Perfect Body and Beauty Vibes Veronika Hösele-Reinisch
Wimpernverlängerung & Lash lifting
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
§ 3 Terminvergabe, Behandlungen
- Behandelt werden auf eigenen Wunsch und nach terminlicher Vereinbarung alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Wünscht der Kunde einen besonderen Behandlungstermin, werden wir versuchen, diesem Wunsch nachzukommen. Auf Grund der Vielzahl von Terminwünschen ist dies jedoch nicht immer durchführbar.
- Vereinbarte Termine sind verbindlich.
- Nicht eingehaltene Termine führen zum Verdienstausfall, welchen wir in Rechnung stellen (siehe §4).
- Die Behandlungsdauer und der -umfang richten sich nach der vorherigen und individuellen Absprache. Wir geben Behandlungsempfehlungen, die Entscheidung über die Art der Behandlung trifft der Kunde.
- Kann aus für uns nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von uns nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Wir sind in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 4 Terminverzug durch den Kunden
- Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich (hier die Terminvereinbarung mit dem Erscheinen des Kunden), so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung (nicht Erscheinen) in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.
- Terminabsagen werden künftig nur noch bis 24 Stunden vor vereinbartem Termin akzeptiert, da es uns sonst nicht mehr möglich ist, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Bei Absagen, die später als 24 Stunden vor vereinbartem Termin erfolgen, berechnen wir eine Ausfallgebühr von mind. 35€, oder 50% der gebuchten Behandlung. Wird ein vereinbarter Termin vom Kunden weder wahrgenommen noch abgesagt, so berechnen wir eine Ausfallgebühr 100% der gebuchten Behandlung.
- Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der ersten 15Minuten. Nach mehr als 15 Minuten Verspätung behält sich das Wimpernstudio vor, den Termin aus organisatorischen Gründen abzusagen. Findet die Behandlung nach 15minütiger Verspätung trotzdem statt, wird ein Aufpreis von 10€ fällig. Wir sind zudem berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
- Sollte die Behandlung eines reservierten bzw. gebuchten Termins vorzeitig abgebrochen werden und nur einen Teil der Leistung erbracht werden, so ist für die komplett gebuchte Zeit eine Material- sowie Ausfallgebühr von 20€ je angebrochene Stunde zu entrichten.
- Sollte bei der Behandlung ein Mehraufwand erforderlich sein (z.B. durch geschminkte Wimpern zu Beginn der Behandlung), wird ein Mehraufwand von 10€ berechnet.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.
- Die vereinbarten Preise sind mit Beendigung der Behandlung fällig.
- Die Zahlungen haben vor Ort in bar oder per Überweisung zu erfolgen. Bei Verkäufen von Produkten oder Gutscheinen gilt dies entsprechend. Auch eine Auszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
- Keine Rückerstattung bei Nicht-Gelingen der Behandlung.
§ 6 Gewährleistung
Innerhalb der Behandlung werden den Bedürfnissen des jeweiligen Hautbildes entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Haltbarkeit, Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens des Kunden nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
§ 7 Haftung
Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Studios. Wenn der Kunde, bzw. die Kundin auf die verwendeten Produkte allergisch reagiert, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung persönlicher Gegenstände und von Besitz des Kunden die (der) mit in das Studio gebracht wurden (wurde).
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
1.1.2018